Senkung des Körperschaftsteuersatzes | |
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Die Körperschaftsteuer wurde im Jahr 2024 von 24 % auf 23 % gesenkt. |
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Im Folgenden finden Sie eine (unvollständige) Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen 2024/2025:
Mitarbeiterprämie | |
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Gewährt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber eine Mitarbeiterprämie bis zu € 3.000,00 auf Basis einer Vorschrift in einem Kollektivvertrag (oder ähnlichem), so ist dies auch in 2024 unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. |
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Progressionsabgeltung 2025 | |
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Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde das Einkommensteuergesetz geändert. Neben der Anpassung der Tarifstufen und bestimmter Absetzbeträge an die Inflation sind auch weitere Änderungen für 2025 vorgesehen:
(Gesetzwerdung und Verordnungen waren bei Drucklegung zum Teil noch abzuwarten.) |
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Kirchenbeitrag | |
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Der Höchstbetrag der absetzbaren Kirchenbeiträge wurde ab 2024 auf jährlich € 600,00 erhöht. |
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Zinsverbilligte Gehaltsvorschüsse und Arbeitnehmerdarlehen | |
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Durch eine Anpassung der Sachbezugswerteverordnung haben sich ab 2024 die Bestimmungen zu zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen geändert. |
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Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ | |
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Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ wurden unter anderem folgende steuerliche Maßnahmen beschlossen:
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Abgabenänderungsgesetz 2024 | |
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Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurden einige Steuergesetze punktuell geändert. Hier eine Auswahl der Änderungen:
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