Senkung des IESG-Zuschlag
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG-Zuschlag) wurde per 1.1.2022 mittels Verordnung von 0,2 % auf 0,1 % gesenkt. Diesen Zuschlag trägt zur Gänze der Arbeitgeber, somit sinken im entsprechenden Ausmaß die Lohnnebenkosten.
Stand: 26. Januar 2022
Über mich
Ich bin Ihr Steuerberater im 1. Bezirk (1010, Innere Stadt) im Herzen von Wien. Nutzen Sie die Möglichkeit auf ein unverbindliches Erstgespräch und kontaktieren Sie mich noch heute!