Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.
Altersgruppe | Euro |
---|---|
0 – 3 Jahre | € 197,00 |
3 – 6 Jahre | € 253,00 |
6 – 10 Jahre | € 326,00 |
10 – 15 Jahre | € 372,00 |
15 – 19 Jahre | € 439,00 |
19 – 28 Jahre | € 550,00 |
Unterhaltsabsetzbetrag
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags
für das 1. Kind | € 29,20 p.m. |
für das 2. Kind | € 43,80 p.m. |
für jedes weitere Kind | € 58,40 p.m. |
Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn
- der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
- die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Stand: 26. September 2014
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